FRUCHT-EIS wird mit Obstfruchtfleisch oder Obsterzeugnissen wie Obstmark oder Fruchtsaft produziert. Das muss dann mindestens 20 Prozent des Gesamterzeugnisses ausmachen, bei Zitrone nur zehn Prozent. Wenn Fruchteis nach einer bestimmten Frucht benannt wird, muss der Mindest-Obstanteil komplett von einer Frucht stammen.
MILCHSPEISE-EIS enthält mindestens 70 Prozent Milch, häufig mit frischen Obsterzeugnissen vermischt. Auch Magermilch und Magermilchpulver können verarbeitet werden.
EINFACH-EISCREME unterscheidet sich von Eiscreme durch den niedrigen Milchfettgehalt (mindestens drei Prozent).
CREME-EIS wird mit Ei oder Eigelb hergestellt. Auf einen Liter Vollmilch kommen mindestens 270 g Vollei oder 100 g Eidotter. Vanillin und künstliche Vanille-Essenz dürfen verwendet werden.
RAHM-EIS (Sahne-Eis) entsteht aus Schlagsahne, manchmal plus frischem Ei und Obst. 60 Prozent ist der Mindestgehalt an Schlagsahne, das ergibt 18 Prozent Milchfettgehalt.
KUNSTSPEISE-EIS fasst alle die Eis-Arten zusammen, die nicht den Anforderungen an die spezifizierten Sorten genügen. Es darf künstliche Geschmacks-, Aroma- und Farbstoffe enthalten.
SOFTEIS ist weiches Speiseeis. Es wird in speziellen Softeisautomaten unter Einschlagen von Luft gefroren und ist für den sofortigen Verzehr bestimmt. Es muss stets auch die Geschmacksrichtung unter Hinweis auf die Speiseeis-Art wie Milchspeise-Eis angegeben werden.
DIÄT-SPEISEEIS enthält anstelle von Zucker Zuckeraustauschstoffe oder Süßstoff, was angegeben werden muss.